15.04.2022
Änderung der EU RoHS Richtlinie 2011/65/EU schafft Fakten! Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die in Anhang III der Richtlinie defi nierten Ausnahmen neu geregelt (siehe Link am Ende des Artikels). Wir nennen Ihnen die wichtigsten Punkte im Überblick......
Laut aktueller RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten.
Allerdings sieht die Richtlinie Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstoff-lampen, für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck (z.B. UV-C) vor.
Diese in Anhang III der EU-Verordnung definierten Ausnahmeregelungen wurden aber nun geändert.
Die Folgen:
Verbot aller übrigen Leuchtstoff-lampen ab 24. Februar 2023
Verbot aller linearen Leuchtstoff-lampen ab 24. August 2023
siehe auch: Information Lichttechnik 04/2022
Verbot aller T9-Ringröhren ab 24. Februar 2025
Verlängerung der Ausnahme für Hochdruck-Entladungslampen (HPD)
um 3 bis 5 Jahre:
Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um
3 bis 5 Jahre
Das hat erhebliche Auswirkungen auf alle Anwender, die diese Produkte aktuell im Einsatz haben.
Die Lösung:
Bereits heute steht eine Vielzahl an Ersatzprodukten zur Verfügung, mit denen der Wechsel zu LED-Retrofitlösungen möglich ist, viele weitere Produkte werden noch folgen.
Folgende Punkte sind bei einem Lampentausch grundsätzlich zu beachten:
Eine Umrüstung - speziell jüngerer T5-Beleuchtungsanlagen - wird aber nicht immer umsetzbar sein.
Bitte denken Sie deshalb bereits jetzt an Ihre Bedarfsplanung und Lagerhaltung.
Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen ab 24. Februar 2023 bzw. 24. August 2023 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich.
Berücksichtigen Sie dies bei der Bedarfsplanung für Ihren Ersatzbedarf.
Sie benötigen Unterstützung?
Brodbeck Technik und Dienste hilft Ihne, Ihre Beleuchtungsanlage umzurüsten.
Jedes Projekt ist sehr individuell, es gibt keine pauschalen Lösungsansätze. Daher scheuen Sie sich nicht auf unsere Fachberater zuzugehen.
Wir beraten Sie gerne kompetent in allen Fragen rund um den Wechsel auf LED.
Sprechen Sie uns aktiv an!
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