Das Ende der Leuchtstofflampe ist beschlossen!

Änderung der EU RoHS Richtlinie 2011/65/EU schafft Fakten! Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die in Anhang III der Richtlinie defi nierten Ausnahmen neu geregelt (siehe Link am Ende des Artikels). Wir nennen Ihnen die wichtigsten Punkte im Überblick

Laut aktueller RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten.

Allerdings sieht die Richtlinie Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstoff-lampen, für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck (z.B. UV-C) vor.

Diese in Anhang III der EU-Verordnung definierten Ausnahmeregelungen wurden aber nun geändert.

• TC-S 2-PIN mit Sockel G23

• TC-S/E 4-PIN mit Sockel 2G11

• TC-D 2-PIN mit Sockel G24d...

• TC-D/E 4-PIN mit Sockel G24q...

• TC-T 2-PIN mit Sockel GX24d...

• TC-T/E 4-PIN mit Sockel GX24q...

• TC-F 4-PIN mit Sockel 2G10

• TC-L 4-PIN mit Sockel 2G11

• TC-DD 2-PIN mit Sockel GR8

• TC-DD 4-PIN mit Sockel GR10q

• alle U-Röhren mit Sockel 2G13

• alle T5 Ringröhren mit Sockel 2GX13

Verbot aller linearen Leuchtstoff-lampen ab 24. August 2023

• T8-Lampen mit Ø 26mm und Sockel G13 - alle Längen und Lichtfarben

• T5-Lampen mit Ø 16mm und Sockel G5 - alle Typen, Längen und Lichtfarben

Ausnahme: T5 Mini für Sicherheitsbeleuchtung

siehe auch: Information Lichttechnik 04/2022

 

 

Verbot aller T9-Ringröhren ab 24. Februar 2025

• alle Ringröhen mit Sockel G10q

 

 

 

Verlängerung der Ausnahme für Hochdruck-Entladungslampen (HPD)
um 3 bis 5 Jahre:

• HIT / HIT-DE --> alle Halogenmetalldampf-Hochdrucklampen

• HST / HST-DE --> alle Natriumdampf-Hochdrucklampen

Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um
3 bis 5 Jahre

Die Neuerungen der RoHS bedeuten nun als das vollständige Aus in der Allgemeinbeleuchtung aller T5-/T8-Leuchtstofflampen und Kompakt-leuchtstofflampen mit Stecksockel

Das hat erhebliche Auswirkungen auf alle Anwender, die diese Produkte aktuell im Einsatz haben.

Die Lösung:

Bereits heute steht eine Vielzahl an Ersatzprodukten zur Verfügung, mit denen der Wechsel zu LED-Retrofitlösungen möglich ist, viele weitere Produkte werden noch folgen.

Folgende Punkte sind bei einem Lampentausch grundsätzlich zu beachten:

Betrieb an konventionellen Vorschaltgeräten KVG/VVG meist problemlos möglich, technische Überprüfung der Leuchte empfehlenswert (Fassung, Leitungen, Isolation).

Kompensationskondensatoren sollten entfernt werden.

Bei EVG-Leuchten ist im Vorfeld eine Kompatibilitätsprüfung erforderlich.

Bei nicht gegebener Kompatibilität ist der Einsatz einer netzspannungstauglichen Retrofitlampe möglich, durch den erforderlichen Umbau (Konversion) erlischt aber die Herstellergarantie
und geht auf den Ausführenden über.

LED-Retrofitlampen haben keine rundumstrahlende Abstrahlcharakteristik, sind also für direkt/indirekt strahlende Leuchten, sowie für Leuchten mit stehender oder hängender
Lampe nicht geeignet.

Die Abstrahlcharakteristik von Bestandsleuchten kann sich grundlegend ändern.

LED-Retrofitlampen als Ersatz für Leuchtstoff- oder Kompaktleuchtstofflampen sind größtenteils nicht dimmbar.

Durch evtl. höhere Einschaltströme ist die Installation zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Eine Umrüstung - speziell jüngerer T5-Beleuchtungsanlagen - wird aber nicht immer umsetzbar sein.

Bitte denken Sie deshalb bereits jetzt an Ihre Bedarfsplanung und Lagerhaltung.

Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen ab 24. Februar 2023 bzw. 24. August 2023 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich.

Berücksichtigen Sie dies bei der Bedarfsplanung für Ihren Ersatzbedarf.

Sie benötigen Unterstützung?

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Jedes Projekt ist sehr individuell, es gibt keine pauschalen Lösungsansätze. Daher scheuen Sie sich nicht auf unsere Fachberater zuzugehen.

Wir beraten Sie gerne kompetent in allen Fragen rund um den Wechsel auf LED.

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