Das Ende der Leuchtstofflampe ist beschlossen

Im Kampf gegen Klimawandel und gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten dürfen seit dem Jahr 2023 quecksilberhaltige und ineffiziente Leuchtmittel EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Vor allem Leuchtstofflampen sind vom Lampenverbot betroffen.
Dies trifft besonders Industrie und Gewerbe, Kommunen, etc.. Bereits verbaute Leuchtmittel müssen zwar nicht sofort ausgetauscht werden, jedoch wenn Ersatz benötigt wird, stellt sich die Frage: Welche Alternativen zur Leuchtstoffröhre gibt es?
Doch bereits jetzt lohnt sich der Umstieg auf LED-Beleuchtung, denn die Vorteile einer Umstellung sind unter anderem:
- lange Lebensdauer
- niedrigere Betriebskosten durch höhere Energieeffizienz
- höhere Sicherheit durch weniger Wärmeentwicklung
- gesundheitliche Unbedenklichkeit durch den Wegfall von Quecksilber
- gesetzeskonform, da LEDs den neuesten Richtlinien entsprechen
Seit dem Inkrafttreten des Leuchtstofflampen-Verbots für T5 und T8 Lampen dürfen Lagerbestände der betroffenen Produkte zwar noch verkauft und die Leuchtmittel weiter genutzt werden, jedoch innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Daher empfehlen wir, das Leuchten-Equipment in den Betrieben schnellstmöglich umzustellen. Eine Umrüstung, speziell jüngerer T5-Beleuchtungsanlagen, wird nicht immer umsetzbar sein. Bitte denken Sie deshalb bereits jetzt an ihre Bedarfsplanung und Lagerhaltung.
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